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Brandschaden: Was tun & was zahlt welche Versicherung

Veröffentlicht am
5.6.25

Brandschaden: Was tun & was zahlt die Versicherung

Ein Brand in den eigenen vier Wänden oder im Gewerbebetrieb ist ein Albtraum. Neben dem emotionalen Schock und dem potenziellen Verlust von Hab und Gut steht man vor der Frage: Wie geht es weiter?

Dieser Beitrag gibt Ihnen erste Orientierung, welche Schritte nach einem Brandschaden wichtig sind und wie Ihre Versicherung Ihnen zur Seite steht. Für Versicherungsagenturen beleuchten wir zudem, wie eine effiziente Schadensmanagement-Software den Betroffenen in dieser schwierigen Situation optimal helfen kann.

Die ersten Schritte nach einem Brandschaden

Wenn das Feuer gelöscht ist und die unmittelbare Gefahr gebannt, stehen Betroffene oft vor einem Trümmerfeld. In dieser Ausnahmesituation ist es wichtig, besonnen zu handeln:

  • Sicherheit geht vor: Betreten Sie das Gebäude erst, wenn die Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte es freigegeben haben. Achten Sie auf mögliche Gefahren wie einsturzgefährdete Bereiche oder giftige Dämpfe.
  • Dokumentation ist wichtig: Sichern Sie, wenn möglich und sicher, erste Eindrücke des Schadensortes mit Fotos und Videos. Diese Dokumentation ist später für die Versicherung unerlässlich.
  • Notunterkunft organisieren: Falls Wohnungen unbewohnbar sind, sind vorübergehende Unterkünfte zu organisieren. Hotelkosten sind in der Regel in der Hausratversicherung der Bewohner mitversichert. Wenn keine Hausratversicherung vorhanden ist, kann die Gebäudeversicherung (falls versichert) Hotelkosten übernehmen.
  • Erste Notfallmaßnahmen: Sichern Sie beschädigte Fenster und Türen provisorisch, um weitere Schäden durch Witterungseinflüsse oder Diebstahl zu verhindern.

Brandschaden Versicherung: Was zahlt die Versicherung

Die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung sind die wichtigsten Ansprechpartner nach einem Brandschaden. Doch was decken sie genau ab?

  • Gebäudeversicherung: Kommt in der Regel für Schäden am Gebäude selbst auf – also Mauern, Dach, fest verbaute Teile wie Heizungsanlagen oder Fenster. Dazu gehören die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau sowie die Beseitigung von Brandrückständen.
  • Hausratversicherung: Deckt Schäden an beweglichem Hab und Gut der Bewohner – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, etc. Im Falle eines Brandschadens ersetzt sie in der Regel den Neuwert der zerstörten oder beschädigten Gegenstände. Auch Hotelkosten sind grundsätzlich über eine Hausratversicherung der Bewohner versichert.
  • Wichtig: Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Brandschaden. Schildern Sie den Vorfall detailliert und reichen Sie Ihre erste Dokumentation ein.

Mietminderung nach einem Brandschaden

Ist eine Mietwohnung infolge eines Brandschadens ganz oder teilweise unbewohnbar, haben Mieter gemäß § 536 BGB das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung:

  • Teilweise Unbewohnbarkeit: Bei Einschränkungen, wie z. B. der Unbenutzbarkeit einzelner Räume, kann eine anteilige Mietminderung erfolgen. Hierbei wird in der Regel die Kaltmiete gemindert, die Höhe hängt von der Benutzbarkeit der Räume ab.
  • Vollständige Unbewohnbarkeit: Ist die Wohnung nicht mehr nutzbar, kann die Miete bis zu 100 % gemindert werden.

Wichtig ist, dass der Mieter den Mangel unverzüglich dem Vermieter meldet. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden zu beheben. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, bleibt das Recht auf Mietminderung bestehen. Selbst wenn der Mieter den Brand leicht fahrlässig verursacht hat, kann er unter bestimmten Umständen zur Mietminderung berechtigt sein, insbesondere wenn er über die Betriebskosten an der Gebäudeversicherung beteiligt ist .

Hotelkosten & Kostenübernahme durch die Versicherung

Nach einem Brandschaden ist eine Rückkehr in die eigene Wohnung oft zunächst nicht möglich. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach einer Ersatzunterkunft und der Kostenübernahme:

Beispiel:

Meist sind Kosten für eine Hotelunterbringung oder ähnliche Unterkünfte sowohl über eine Hausratversicherung der Bewohner als auch über die vom Vermieter oder Verwalter abgeschlossene Gebäudeversicherung versichert.

  • Hausratversicherung: Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Hab und Gut (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung etc.) ab und übernimmt in der Regel auch die Kosten für Hotelübernachtungen, wenn Ihre Wohnung nach einem Versicherungsfall (wie Brand) vorübergehend unbewohnbar ist.
  • Gebäudeversicherung: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst (Bausubstanz) ab. Sie kommt für Reparaturarbeiten am Gebäude auf und kann unter Umständen auch Mietausfall erstatten, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. Für Hotelkosten von Mietparteien oder Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie sind primär Hausratversicherungen zuständig. Der Gebäudeversicherer benötigt für eine Regulierung von Hotelkosten in der Regel eine Bestätigung je betroffener Wohneinheit, dass nicht schon Übernachtungskosten von einer Hausratversicherung übernommen werden.

Höhe und Dauer der Übernahme

Die genaue Höhe der Hotelkosten und die maximale Dauer der Übernahme sind vertraglich festgelegt. Dies variiert je nach gewähltem Tarif und den individuellen Vereinbarungen in der Hausratversicherung. Oftmals sind die Kosten pro Tag und die Gesamtdauer begrenzt (z.B. maximale 100 Tage bis zu 100 Euro je Wohneinheit).

Wichtig ist, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind und durch Belege (Rechnungen) nachgewiesen werden können. Nebenkosten wie Internet, Telefon oder Frühstück sind grundsätzlich nicht inbegriffen.

Die Rolle der Versicherungsagentur bei Brandschäden

Gerade in der emotionalen Ausnahmesituation eines Brandschadens ist eine kompetente und einfühlsame Betreuung durch die Versicherungsagentur Gold wert. Sowohl gegenüber Hausverwaltungen als auch Privatkunden.

  • Schnelle Erreichbarkeit und unkomplizierte Schadensmeldung: Eine moderne Agentur ist online 24/7 erreichbar und ermöglicht somit eine Schadenmeldung rund um die Uhr.
  • Klare Informationen zur Deckung: Sie informiert transparent über die Leistungen der Versicherung im konkreten Fall und beantwortet alle Fragen verständlich.
  • Aktive Begleitung des Schadenprozesses: Sie hält den Kontakt zum Kunden, informiert über den Stand der Bearbeitung und unterstützt bei der Einholung von Kostenvoranschlägen für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen.

Der entscheidende Vorteil moderner Schadensmanagement-Software

Eine Software wie oqio ist für Hausverwaltungen unverzichtbar, um Brandschäden jederzeit der Versicherung zu melden und die Schadenabwicklung einheitlich und transparent zu dokumentieren.

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Sofortmaßnahmen & Schadensbegrenzung nach einem Brandschaden

Neben der Meldung an die Versicherung sind folgende Sofortmaßnahmen wichtig, um den Schaden zu begrenzen:

  • Gutachten einholen: Die Versicherung wird in der Regel einen Sachverständigen beauftragen, der den Schaden begutachtet. Arbeiten Sie kooperativ mit diesem zusammen.
  • Inventarliste erstellen: Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller beschädigten oder zerstörten Gegenstände für die Hausratversicherung. Fotos und Kaufbelege sind hier sehr hilfreich.
  • Aufräumarbeiten koordinieren: Existiert eine Hausratversicherung, so können die Bewohner die Kosten für die Entsorgung verbrannter Hausratgegenstände darüber abwickeln. Die Auslagerung, der Transport des Inventars oder Umzugskosten sind nicht Gegenstandder Gebäudeversicherung. Das kann nur der Bewohner selbst über eine Hausratversicherung versichern.
  • Schadenminderungspflicht: Der Verwalter/Eigentümer sollte die Schadenminderungspflicht in der Gebäudeversicherung beachten und ggf. auf Bewohner einwirken, betroffene Wohnungen zu räumen, damit Schäden am Gebäude schnellstmöglich behoben werden können.
  • Folgeschäden vermeiden: Treffen Sie Maßnahmen, um Folgeschäden von eingesetztem Löschwasser (Korrosion oder Schimmelbildung) zu verhindern.

Checkliste für Hausverwaltungen / Vermieter nach einem Brandschaden

  • Kontakt zur Feuerwehr/Einsatzleitung herstellen und Situation klären
  • Gebäude auf Sicherheit prüfen lassen (Statik, Rauchgase, Strom, etc.)
  • Betroffene Mieter informieren und evtl. Zugang zur Wohnung koordinieren
  • Gebäudeversicherung über den Schaden informieren
  • Erste Sofortmaßnahmen zur Absicherung (z. B. Fenster/Türen abdecken) veranlassen

Checkliste für Hausbewohner nach einem Brandschaden

  • Gebäude nur mit Freigabe durch Feuerwehr/Einsatzkräfte betreten
  • Erste Fotos und Videos vom Schaden zur Dokumentation für die Hausratversicherung machen
  • Notunterkunft organisieren (z. B. Hotel, Freunde, Familie)
  • Hausratversicherung umgehend informieren
  • Kontakt zur Hausverwaltung oder dem Vermieter aufnehmen

Besser Gemeinsam durch den Brandschaden

Ein Brandschaden ist eine Extremsituation, in der schnelle und professionelle Hilfe entscheidend ist. Eine transparente und lösungsorientierte Unterstützung durch die Versicherungsagentur, unterstützt durch effiziente Tools wie oqio, kann Hausverwaltungen wertvolle Unterstützung bieten. Für Hausverwaltungen und deren Versicherungspartner bedeutet der Einsatz moderner Technologien nicht nur eine Optimierung der internen Prozesse, sondern vor allem eine deutliche Steigerung der Kundenzufriedenheit und damit einen Wettbewerbsvorteil

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